Hausordnung


Die Hausordnung unserer Schule soll für alle Beteiligten die Voraussetzung für eine gute Arbeitsatmosphäre im Schulalltag schaffen. Sie regelt daher nicht nur die Unterrichts-, sondern auch die Pausenzeiten.

Ergänzt wird die Hausordnung durch die Klassenregeln, die einzelne allgemeine Formulierungen aus der Hausordnung für die jeweilige Klasse konkretisieren.


1. Unterrichts- und Pausenzeiten

07:30 - 08:40 Uhr 1. Unterrichtsblock
08:40 - 08:50 Uhr Frühstückspause
08:50 - 09:10 Uhr Lesepause
09:10 - 09:30 Uhr Hofpause
09:30 - 10:40 Uhr 2. Unterrichtsblock
10:40 - 11:00 Uhr Hofpause
11:00 - 12:10 Uhr 3. Unterrichtsblock
12:10 - 12:50 Uhr Mittagspause
12:50 - 13:50 Uhr 4. Unterrichtsblock (SOL)
13:50 - 14:00 Uhr Pause
14:00 - 15:10 Uhr 5. Unterrichtsblock / Ganztagsschule

1.1. Pausenregelung

  • Ab 07:20 Uhr können die Unterrichtsgebäude betreten werden.
  • Die Eingangstüren werden um 07:25 Uhr geschlossen. Bei unentschuldigtem Verspäten warten die Schüler bis 07:45 Uhr vor der Eingangstür, damit sie den Unterrichtsbeginn nicht stören.
  • Das Laufen im Schulgebäude muss wegen der damit verbundenen Unfallgefahr unterbleiben.
  • In den großen Pausen verlassen die Schüler unverzüglich das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf.
  • Aus Sicherheitsgründen sind auch auf dem Schulhof alle Spiele, die Mitschüler gefährden können, untersagt.
  • Bei Regenpausen halten sich die Schüler in den Klassen- oder Fachräumen auf, bzw. folgen den Anweisungen der Lehrkräfte.
  • Den Anweisungen der Lehrer sowie der aufsichtsführenden Schüler ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt. 
  • In der Mittagspause dürfen Schüler der Klassenstufen 9, 10 und PL das Schulgelände verlassen, wenn das Einverständnis der Eltern und des Klassenlehrers vorliegt und sie eine grüne Berechtigungskarte von ihrem Klasselehrer bekommen haben.
  • Nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Ganztagsschule verlassen alle Schüler das Schulgelände unverzüglich. Das gilt auch für den Sportplatz.
  • Das Betreten des gesamten Schulgeländes in der unterrichtsfreien Zeit, an den Wochenenden und nach Unterrichtsschluss ist nicht gestattet. Auf dem Gelände befinden sich Videoüberwachungskameras. Diese dienen dem Schutz unseres Schulgeländes vor mutwilliger Zerstörung und Beschmutzung.

2. Allgemeine Rechte

Alle können ihre Rechte wahrnehmen, wenn sich jeder an die Regeln hält.

 

2.1. Recht auf Wissenserwerb

 

Jeder Schüler muss in Ruhe arbeiten können.

 

Deshalb:

  • Alle Schüler erscheinen vorbereitet und pünktlich zum Unterricht und halten das zum jeweiligen Fach gehörende Arbeitsmaterial bereit. 
  • Die Jacken werden an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken gehängt.
  • Im Falle einer entschuldigten Verspätung erfolgt der Einlass über die Klingel vom Sekretariat.
  • Ist eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, so meldet der Klassensprecher (oder ein Vertreter) dieses im Sekretariat.
  • Besondere Vorkommnisse, wie z.B. fehlende Arbeitsmittel, werden dem Lehrer zu Beginn der Stunde durch Vorlage des Hausaufgabenheftes mit entsprechendem Eintrag gemeldet bzw. vom Lehrer selbst eingetragen.
  • Während des Unterrichts folgen die Schüler den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkraft.
  • Der Lehrer beginnt und schließt den Unterricht.

 

2.2. Recht auf höfliche Behandlung

 

Wir begegnen jedem Angehörigen unserer Schulgemeinschaft und unseren Gästen mit Respekt und Freundlichkeit.

Besucher melden sich bitte im Sekretariat an.

 

 

2.3. Recht auf körperliche Unversehrtheit

 

Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen.

Jeder Schüler verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet.

 

Deshalb ist Folgendes ausdrücklich untersagt:

  • das Mitbringen von Waffen, Messern, Werkzeugen, Feuerwerkskörpern u.ä.
  • das Werfen von Schneebällen und Gegenständen
  • jeglicher Genuss von Drogen, dazu gehören auch Alkohol und Nikotin
  • das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes (dieses stellt einen Strafbestand nach § 201 StGB dar)
  • Unfälle jeder Art, die auf dem Schulgelände oder dem Schulweg passieren, werden umgehend im Sekretariat gemeldet.
  • Im Falle eines Brandes, einer Havarie oder eines Ausnahmezustandes ist den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten.
  • Fahrräder dürfen nur an den dafür bestimmten Stellen abgestellt werden. Ein Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern oder Skateboards oder anderen Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten.  Ausnahmen sind gemeldete Liefer- oder Servicefahrzeuge.

 

2.4. Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums

 

Mit Sorgfalt und Achtung behandelt jeder Schüler das Eigentum Anderer.

  • Es ist wichtig, im Unterricht nicht durch Handys gestört zu werden. Diese Geräte stellen einen erheblichen Wert dar und können bei Verlust nicht durch die Schule ersetzt werden.
  • Im Unterricht sind die Handys vollständig auszuschalten. (Stummschalten reicht nicht), es sei denn, es wird zum Zweck der Arbeit im Unterricht durch den Fachlehrer ausdrücklich erlaubt. Musikhören ist in den Pausen und auf dem Schulhof nur mit Kopfhörern erlaubt, um andere nicht zu stören.
  • Bei Verstößen gegen die Anweisung, können die Geräte von einer Lehrerin/ einem Lehrer weggenommen werden. Die eingezogenen Geräte müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Ausgeliehene Bücher und Arbeitsmittel werden vor Beschädigungen geschützt und im sauberen Zustand zurückgegeben
  • Geld und andere Wertsachen sollen nicht in den Kleidungsstücken oder Schulsachen bleiben. Sollte trotz aller Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen etwas abhandenkommen, wird es unverzüglich dem Klassenleiter bzw. im Sekretariat gemeldet.

 

Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie erstreckt sich nicht auf:

  • Gegenstände, die nicht in der Schule gebraucht werden
  • auch technische Geräte, die im Unterricht oder in den Kursen benutzt werden
  • Geld und Wertgegenstände
  • Fahrräder und deren Zubehör
  • auf dem Schulgrundstück liegen gelassene Gegenstände

Fundgegenstände werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Nach Ablauf eines halben Jahres verfügt die Schule über diese Gegenstände.

 

 

2.5. Recht auf saubere Unterrichtsräume, intakte Lehrmittel und ein sauberes Schulgelände

 

Jeder sorgt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Sauberkeit und Ordnung.

  • Nach jeder Unterrichtsstunde wird herumliegendes Papier bzw. werden andere Gegenstände aufgesammelt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung und Sauberkeit in ihrer Klasse verantwortlich.
  • Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt für eine saubere Tafel.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde in dem Raum werden die Stühle hoch gestellt und die Fenster geschlossen.
  • Die Reparatur von vorsätzlich verursachten Beschädigungen erfolgt auf Kosten der für den Schaden Verantwortlichen. Es liegt daher im Interesse eines Jeden, vorgefundene Schäden sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.

 

 

Lehrer und Schüler achten auf die Einhaltung der Hausordnung!

 

Ergänzende Maßnahmen werden durch Anordnungen und Weisungen der Schulleitung und der Lehrer und Lehrerinnen ergänzt.