Alle können ihre Rechte wahrnehmen, wenn sich jeder an die Regeln hält.
2.1. Recht auf Wissenserwerb
Jeder Schüler muss in Ruhe arbeiten können.
Deshalb:
- Alle Schüler erscheinen vorbereitet und pünktlich zum Unterricht und halten das zum jeweiligen Fach gehörende Arbeitsmaterial bereit.
- Die Jacken werden an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken gehängt.
- Im Falle einer entschuldigten Verspätung erfolgt der Einlass über die Klingel vom Sekretariat.
- Ist eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, so meldet der Klassensprecher (oder ein Vertreter) dieses im Sekretariat.
- Besondere Vorkommnisse, wie z.B. fehlende Arbeitsmittel, werden dem Lehrer zu Beginn der Stunde durch Vorlage des Hausaufgabenheftes mit entsprechendem Eintrag gemeldet bzw.
vom Lehrer selbst eingetragen.
- Während des Unterrichts folgen die Schüler den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkraft.
- Der Lehrer beginnt und schließt den Unterricht.
2.2. Recht auf höfliche Behandlung
Wir begegnen jedem Angehörigen unserer Schulgemeinschaft und unseren Gästen mit Respekt und Freundlichkeit.
Besucher melden sich bitte im Sekretariat an.
2.3. Recht auf körperliche Unversehrtheit
Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen.
Jeder Schüler verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet.
Deshalb ist Folgendes ausdrücklich untersagt:
- das Mitbringen von Waffen, Messern, Werkzeugen, Feuerwerkskörpern u.ä.
- das Werfen von Schneebällen und Gegenständen
- jeglicher Genuss von Drogen, dazu gehören auch Alkohol und Nikotin
- das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes (dieses stellt einen Strafbestand nach § 201 StGB dar)
- Unfälle jeder Art, die auf dem Schulgelände oder dem Schulweg passieren, werden umgehend im Sekretariat gemeldet.
- Im Falle eines Brandes, einer Havarie oder eines Ausnahmezustandes ist den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten.
- Fahrräder dürfen nur an den dafür bestimmten Stellen abgestellt werden. Ein Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern oder Skateboards oder anderen Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten.
Ausnahmen sind gemeldete Liefer- oder Servicefahrzeuge.
2.4. Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums
Mit Sorgfalt und Achtung behandelt jeder Schüler das Eigentum Anderer.
- Es ist wichtig, im Unterricht nicht durch Handys gestört zu werden. Diese Geräte stellen einen erheblichen Wert dar und können bei Verlust nicht durch die Schule
ersetzt werden.
- Im Unterricht sind die Handys vollständig auszuschalten. (Stummschalten reicht nicht), es sei denn, es wird zum Zweck der Arbeit im Unterricht durch den
Fachlehrer ausdrücklich erlaubt. Musikhören ist in den Pausen und auf dem Schulhof nur mit Kopfhörern erlaubt, um andere nicht zu stören.
- Bei Verstößen gegen die Anweisung, können die Geräte von einer Lehrerin/ einem Lehrer weggenommen werden. Die eingezogenen Geräte müssen von den
Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Ausgeliehene Bücher und Arbeitsmittel werden vor Beschädigungen geschützt und im sauberen Zustand zurückgegeben
- Geld und andere Wertsachen sollen nicht in den Kleidungsstücken oder Schulsachen bleiben. Sollte trotz aller Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen
etwas abhandenkommen, wird es unverzüglich dem Klassenleiter bzw. im Sekretariat gemeldet.
Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie erstreckt sich nicht auf:
- Gegenstände, die nicht in der Schule gebraucht werden
- auch technische Geräte, die im Unterricht oder in den Kursen benutzt werden
- Geld und Wertgegenstände
- Fahrräder und deren Zubehör
- auf dem Schulgrundstück liegen gelassene Gegenstände
Fundgegenstände werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Nach Ablauf eines halben Jahres verfügt die Schule über diese
Gegenstände.
2.5. Recht auf saubere Unterrichtsräume, intakte Lehrmittel und ein sauberes Schulgelände
Jeder sorgt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Sauberkeit und Ordnung.
- Nach jeder Unterrichtsstunde wird herumliegendes Papier bzw. werden andere Gegenstände aufgesammelt.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung und Sauberkeit in ihrer Klasse verantwortlich.
- Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt für eine saubere Tafel.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde in dem Raum werden die Stühle hoch gestellt und die Fenster geschlossen.
- Die Reparatur von vorsätzlich verursachten Beschädigungen erfolgt auf Kosten der für den Schaden Verantwortlichen. Es liegt daher im Interesse eines Jeden,
vorgefundene Schäden sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.
Lehrer und Schüler achten auf die Einhaltung der Hausordnung!
Ergänzende Maßnahmen werden durch Anordnungen und Weisungen der Schulleitung und der Lehrer und Lehrerinnen ergänzt.