Berechtigungskarten


Um gutes Verhalten und Zuverlässigkeit zu belohnen, gibt es an unserer Schule sogenannte "Berechtigungskarten", die auch gleichzeitig als Schülerausweis fungieren. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres zunächst die Weiße Karte und können sich dann zusätzliche "Berechtigungen" verdienen:


Weiße Karte

Arbeit im Klassenraum (keine besonderen Berechtigungen)


Gelbe Karte

In WPL, PBL sowie Freiarbeitsphasen in anderen Fächern kann an den Arbeitsplätzen im Flur gearbeitet werden.


Grüne Karte

In WPL, PBL sowie Freiarbeitsphasen in anderen Fächern kann überall auf dem Schulgelände (auch z.B. im Grünen Klassenzimmer) gearbeitet werden.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.

 

Um die Grüne Karte zu erhalten ist neben der Erfüllung aller vereinbarten Voraussetzungen eine schriftliche Erklärung der Schülerin oder des Schülers notwendig, aus der hervorgeht, warum er oder sie die Grüne Karte verdient hat. Außerdem wird eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigt, da sich Inhaber einer Grünen Karte zeitweise aus dem Aufsichtsfeld der zuständigen Lehrkraft entfernen.


Inhaber einer Gelben oder Grünen Karte zu sein, ist ein Privileg, das sich immer wieder neu verdient werden muss. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Berechtigungskarten entzogen zu bekommen, wenn die vereinbarten Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden.

Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, um sich die einzelnen Berechtigungskarten zu verdienen, wird durch die Jahrgangsteams festgelegt und allen Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

 

Für alle Karten gilt, dass man sich nur auf die jeweiligen Berechtigungen berufen kann, wenn man die Karte auch vorzeigen kann und sie nicht zu Hause liegt oder gar verloren geht!