Hausordnung


 

Wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie ihr Zusammenleben erleichtern, wenn sie sich an ungeschriebene oder aufgeschriebene Regeln halten.

 

 

 


Die Hausordnung unserer Schule soll für alle Beteiligten die Voraussetzung für eine gute Arbeitsatmosphäre im Schulalltag schaffen. Sie regelt daher nicht nur die Unterrichts-, sondern auch die Pausenzeiten.

 

Ergänzt wird die Hausordnung durch die Klassenregeln, die einzelne allgemeine Formulierungen aus der Hausordnung für die jeweilige Klasse konkretisieren.

 

 

1. Unterrichts- und Pausenzeiten

07:30 - 08:30 Uhr 1. Unterrichtsblock
08:30 - 08:40 Uhr Frühstückspause
08:40 - 08:55 Uhr Hofpause
08:55 - 09:55 Uhr 2. Unterrichtsblock
09:55 - 10:10 Uhr Hofpause
10:10 - 11:10 Uhr 3. Unterrichtsblock
11:10 - 11:35 Uhr Lesepause
11:35 - 12:35 Uhr 4. Unterrichtsblock
12:35 - 13:10 Uhr Mittagspause
13:10 - 14:10 Uhr 5. Unterrichtsblock
14:10 - 14:20 Uhr Raumwechsel
14:20 - 15:20 Uhr Ganztagsschule / Fördern

1.1. Allgemeine Regelungen

 

  • Ab 07:20 Uhr können die Unterrichtsgebäude betreten werden.
  • Die Eingangstüren werden um 07:25 Uhr geschlossen. Bei unentschuldigtem Verspäten warten die Schülerinnen und Schüler bis 07:45 Uhr vor der Eingangstür, damit sie den Unterrichtsbeginn nicht stören.
  • In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf.
  • Bei Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassen- oder Fachräumen auf, bzw. folgen den Anweisungen der Lehrkräfte.
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte sowie der aufsichtsführenden Schülerinnen und Schüler ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
  • In der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 das Schulgelände verlassen, wenn das Einverständnis der Eltern und der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers vorliegt und sie eine grüne Berechtigungskarte vorweisen können.
  • Nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Ganztagsschule verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände unverzüglich. Das gilt auch für den Sportplatz.
  • Das Betreten des gesamten Schulgeländes in der unterrichtsfreien Zeit, an den Wochenenden und nach Unterrichtsschluss ist nicht gestattet. Auf dem Gelände befinden sich Videoüberwachungskameras. Diese dienen dem Schutz unseres Schulgeländes vor mutwilliger Zerstörung und Beschmutzung.

 

2. Allgemeine Rechte

Alle können ihre Rechte wahrnehmen, wenn sich jeder an die Regeln hält.

 

2.1. Recht auf Wissenserwerb

 

Alle Anwesenden müssen in Ruhe arbeiten können.

 

Deshalb gilt Folgendes:

 

  • Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen vorbereitet und pünktlich zum Unterricht und halten das zum jeweiligen Fach gehörende Arbeitsmaterial bereit.
  • Die Jacken werden an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken gehängt.
  • Im Falle einer entschuldigten Verspätung erfolgt der Einlass über das Sekretariat. Hierzu melden sich die Verspäteten per Klingel und Gegensprechanlage an der Tür des jeweiligen Gebäudes.
  • Ist eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft, so meldet der Klassensprecher/die Klassensprecherin (oder ein/e Vertreter/in) dieses im Sekretariat.
  • Besondere Vorkommnisse, wie z.B. fehlende Arbeitsmittel, werden der Lehrkraft zu Beginn der Stunde durch Vorlage des Hausaufgabenheftes mit entsprechendem Eintrag gemeldet bzw. von der Lehrkraft selbst eingetragen.
  • Während des Unterrichts folgen die Schülerinnen und Schüler den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkraft.
  • Die Lehrkraft beginnt und schließt den Unterricht.

 

 

2.2. Recht auf höfliche Behandlung und diskriminierungsfreien Umgang

 

Wir begegnen allen Angehörigen unserer Schulgemeinschaft und unseren Gästen mit Respekt und Freundlichkeit.

 

Gäste unserer Schule melden sich bitte im Sekretariat an.

 

  • Kleidung und Gegenstände, die beleidigende und/oder fremdenfeindliche oder anderweitig diskriminierende Symbole oder Schriftzüge zeigen, sind in der Schule untersagt.
  • Des Weiteren haben Aufdrucke, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen, in der Schule keinen Platz.
  • Freizügige und unangemessene Kleidung, die zu einer Störung des Schulfriedens führt und/oder die Schülerinnen und Schüler oder/und Lehrerinnen und Lehrer vom Lernen und Arbeiten ablenkt, ist unerwünscht.
  • Wir grüßen Gäste und sind ihnen aktiv behilflich.

 

 

2.3. Recht auf körperliche Unversehrtheit

 

Niemand darf einem anderen Menschen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen.

 

Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft verhalten sich so, dass andere Personen nicht gefährdet werden.

 

Deshalb ist Folgendes auf dem gesamten Schulgelände ausdrücklich untersagt:

 

  • alle Handlungen, auch wenn es sich um Spiele handelt, die andere Personen gefährden könnten (z. B. Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen)
  • das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern oder Skateboards oder anderen Fahrzeugen jeglicher Art, Ausnahmen gelten für angemeldete Liefer- oder Servicefahrzeuge. Fahrräder sind an den dafür bestimmten Stellen abzustellen
  • das Mitbringen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, Messern, Werkzeugen, Feuerwerkskörpern u. ä.
  • jeglicher Genuss von Drogen, dazu gehören auch Alkohol und Nikotin
  • das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes (dieses stellt einen Straftatbestand nach § 201 Strafgesetzbuch dar)

 

Bei Verdacht auf Zuwiderhandlungen werden Taschen- und Kleidungskontrollen durchgeführt und Drogentests angeordnet.

 

Unfälle jeder Art, die auf dem Schulgelände oder dem Schulweg passieren, müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.

 

Im Falle eines Brandes, einer Havarie oder eines Ausnahmezustandes ist den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten.

 

 

 

2.4. Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums

 

Alle Schulangehörigen behandeln das Eigentum anderer Personen mit Sorgfalt und Achtung.

 

  • Ausgeliehene Bücher und Arbeitsmittel werden vor Beschädigungen geschützt und im sauberen Zustand zurückgegeben.
  • Geld und andere Wertsachen sollen nicht in den Kleidungsstücken oder Schulsachen bleiben. Sollte trotz aller Sorgfalt bei der Aufbewahrung von Wertgegenständen etwas abhandenkommen, wird es unverzüglich dem Klassenleiter oder der Klassenleiterin bzw. im Sekretariat gemeldet.
  • Es ist wichtig, im Unterricht nicht durch mobile Endgeräte gestört zu werden. Diese Geräte stellen einen erheblichen Wert dar und können bei Verlust nicht durch die Schule ersetzt werden. Daher gelten für diese Geräte an unserer Schule folgende Regeln:

Smartphones/Smartwatches etc.

 

  • dürfen während des gesamten Schultages nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte genutzt werden
  • vor Unterrichtsbeginn werden alle Smartphones/Smartwatches etc. ausgeschaltet (stummschalten reicht nicht!) und in den verschließbaren Aufbewahrungsschrank für die jeweilige Klasse verstaut
  • nach Unterrichtsende entnehmen alle Schülerinnen und Schüler ihre Geräte eigenständig aus dem Aufbewahrungsschrank

Eigene Tablets und Notebooks

 

  • können in persönlichen Schließfächern verwahrt und geladen werden
  • die Anmietung eines Schließfaches ist über die Firma „Astra direkt“ möglich, die für die Nutzung eine geringe monatliche Gebühr erhebt (weitere Informationen gibt es im Sekretariat)

 

Bei Verstößen gegen die oben genannten Regeln zu den mobilen Endgeräten, können diese von den Lehrkräften vorübergehend in Verwahrung genommen werden. Die eingezogenen Geräte müssen von einem personensorgeberechtigten Elternteil abgeholt werden.

 

 

Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie erstreckt sich nicht auf:

 

  • Gegenstände, die in der Schule nicht gebraucht werden
  • persönliche technische Geräte, die im Unterricht oder in den Kursen benutzt werden
  • Geld und Wertgegenstände
  • Fahrräder und deren Zubehör
  • auf dem Schulgrundstück liegen gelassene Gegenstände

 

Fundgegenstände werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Sie sollen dort möglichst zeitnah abgeholt werden. In besonderen Fällen ist bei Abholung ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen. Nach Ablauf eines halben Jahres verfügt die Schule über diese Gegenstände.

 

 

2.5. Recht auf saubere Unterrichtsräume, intakte Lehrmittel und ein sauberes Schulgelände

 

Alle Angehörigen der Schulgemeinschaft achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände.

 

  • nach jeder Unterrichtsstunde wird herumliegendes Papier bzw. werden andere Gegenstände aufgesammelt und an ihren Bestimmungsort gebracht.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit und Ordnung in ihrer Klasse/ihrem Lernbüro und an ihrem persönlichen Arbeitsplatz selbst verantwortlich.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde werden in jedem Raum die Stühle hochgestellt.
  • Die Reparatur von vorsätzlich verursachten Beschädigungen erfolgt auf Kosten der für den Schaden verantwortlichen Person(en). Es liegt daher im eigenen Interesse, vorgefundene Schäden sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.

 

 

 

Wir achten gemeinschaftlich auf die Einhaltung der Hausordnung!

 

 

Neben der Hausordnung können im Bedarfsfall ergänzende Anordnungen und Weisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte erforderlich sein, die gleichermaßen zu beachten sind.